Martin Krause, Betriebs-Berater - Family Office und AIFM-Richtlinie
20 August 2012
Die finanzaufsichtsrechtliche Einordnung von sogenannten Family Offices gestaltet sich weiterhin schwierig – ungeachtet des viel beachteten und hilfreichen Merkblattes der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Erlaubnispflicht gem. § 32 Abs. 1 KWG für Family Offices. Der schriftlichen Erlaubnis der BaFin bedarf nach dieser Vorschrift, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Die zentrale Frage lautet nach wie vor, ob das Family Office eine solche Erlaubnis benötigt. Die Antwort auf diese Frage ist wegen der drastischen Sanktionen im Falle eines Verstoßes von überragender Bedeutung. Der vorliegende Aufsatz beschreibt die gegenwärtige Rechtslage, prüft Auswirkungen der AIFM-Richtlinie einschließlich des Diskussionsentwurfs des AIFM-Umsetzungsgesetzes und gibt Verhaltensempfehlungen für Family Offices.
Den kompletten Beitrag von Dr. Martin Krause und Dr. Ulf Klebeck können Sie hier abrufen.
Der Artikel wurde in der 34/2012 Ausgabe des Betriebs-Beraters veröffentlicht.