Regulierung von Kreditderivaten im Angesicht der globalen Finanzmarktkrise
August 2011
Executive Summary
Kreditderivate stehen derzeit im Fokus sowohl nationaler als auch europäischer Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der deutsche Gesetzgeber sehen den unregulierten und nicht durch ein Absicherungsinteresse motivierten Handel mit Credit Default Swaps (ungedeckte CDS) als einen Faktor an, der die Stabilität des Finanzsystems gefährden kann. Im Mai 2010 verbot die BaFin durch eine Allgemeinverfügung ungedeckte CDS als Reaktion auf außergewöhnlich hohe Volatilitäten bei Schuldtiteln von Staaten der Europäischen Union. Nur rund zwei Monate später trat eine Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Kraft, die ebenfalls ein Verbot ungedeckter CDS zum Gegenstand hat. Auch die Europäische Kommission legte im September 2010 einen Verordnungs-Entwurf vor, der sich mit der Regulierung von CDS auf Schuldtitel von Mitgliedstaaten der Europäischen Union befasst (Short-Selling-Verordnung). Der Entwurf sieht Meldepflichten im Hinblick auf ungedeckte CDS sowie eine Befugnis der nationalen Finanzmarktaufsichtsbehörden vor, nach Unterrichtung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) CDS auf Schuldtitel eines EU-Mitgliedsstaats Beschränkungen zu unterwerfen. Bei planmäßiger Verabschiedung würde die im Juli 2011 zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament kontrovers diskutierte Short-Selling-Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten ab Juli 2012 unmittelbar geltendes Recht werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Zentralbank im Dezember 2010 eine empirische Studie zum Verhältnis der Spreads von staatlichen Schuldtiteln zu auf diese Schuldtitel bezogene CDS veröffentlicht hat. Der wichtigste Befund der eingesetzten Arbeitsgruppe ist, dass CDS auf staatliche Schuldtitel nicht zu höheren Refinanzierungskosten der entsprechenden Staaten führen. Dies ist insofern bemerkenswert, als die vorgenannten regulatorischen Maßnahmen in Deutschland sowie der Verordnungs-Entwurf auf europäischer Ebene im Wesentlichen darauf gestützt wurden, dass ein solcher Zusammenhang in Ausnahmesituationen bestehen kann.
Aufsichtsrechtlich sind außerdem die Ende Dezember 2010 in Kraft getretenen Änderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) im Hinblick auf die Behandlung von Kreditderivaten unter Eigenmittel-Gesichtspunkten von Interesse. Die SolvV-Novelle basiert auf der Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie der BaFin vom 5. Oktober 2010. Die novellierten Bestimmungen regeln die Anforderungen an die vertragliche Gestaltung von Kreditderivaten, um eine Anerkennung als Kreditrisikominderungstechnik sicherzustellen.
Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle regulatorische Entwicklungen im Hinblick auf den Handel mit Kreditderivaten. Vorab werden die Funktionsweise sowie die wichtigsten Typen von Kreditderivaten und die in der Praxis angewandten Dokumentations-Techniken skizziert. Im Anschluss werden das in § 30j WpHG normierte Verbot ungedeckter CDS und die geplanten Maßnahmen des europäischen Gesetzgebers bzgl. der Regulierung von Kreditderivaten beleuchtet. Schließlich wird erläutert, wie sich die Änderungen der SolvV auf die Behandlung von Kreditderivaten unter Eigenmittel-Gesichtspunkten auswirken.
Veröffentlicht in „BKR - Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht“, August 2011, Seiten 314-320