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Erweiterte Prospekthaftung nach dem „Rupert Scholz“-Urteil des BGH und mögliche Auswirkungen auf Emissionsprogramme
April 2012

Mit Urteil vom 17.11.2011 hat der BGH im Fall Rupert Scholz entschieden, dass auch ein Schriftstück, welches körperlich von einem ausdrücklich als Emissionsprospekt bezeichneten Druckwerk getrennt ist, aber mit diesem zusammen vertrieben wird, nach dem Ergebnis einer gebotenen Gesamtbetrachtung Bestandteil eines Anlageprospekts im Rechtssinn sein kann.

Die Entscheidung beinhaltet keine grundlegenden dogmatischen Änderungen in Bezug auf den Kreis der Haftungspflichtigen. Jedoch werden die am Vertrieb von Finanzprodukten Beteiligten bei der Abfassung von begleitenden Verkaufsdokumenten außerhalb des Prospekts noch stärker als bisher auf die inhaltliche Abstimmung mit dem Prospekt achten müssen, auch wenn der Senat in seiner Entscheidung klarstellte, dass nicht jedes werbende Informationsschreiben nun als haftungsrelevanter Prospektteil zu bewerten ist. Insbesondere Flyer und Werbeschreiben zählen nicht von vornherein dazu. Ausschlaggebend wird daher letztlich die Prüfung der Schriftstücke im Wege einer Gesamtbetrachtung sein, in der das Zusammenwirken und das Erscheinungsbild der Anlageunterlagen untersucht werden muss.

Der Aufsatz beschäftigt sich neben den entscheidungsleitenden Erwägungen auch mit den Auswirkungen auf die Emissions- und Vertriebspraxis und hier im Besonderen mit der Frage, wie die Entscheidung des BGH auf die Änderung des nationalen Prospektrechts durch die Richtlinie 2010/73/EU einwirken wird.

Veröffentlicht in: „juris Praxisreport Bank- und Kapitalmarktrecht 04/2012.

Autor: Alexander Schwenk

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