Ausgangssituation
Am 7. Dezember 2011 ist ein Vorabentwurf der Europäischen Kommission für eine Datenschutzverordnung bekannt geworden, die die derzeit geltende Datenschutzrichtlinie 95/46/EG - und damit auch die meisten nationalen Datenschutzgesetze - ersetzen soll. Offiziell sollte dieser Entwurf von der zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding erst am 25. Januar 2012 vorgestellt werden.
Der Entwurf stellt eine mittlere Revolution im Bereich des Datenschutzrechts dar. Die Ausgestaltung als Verordnung bringt es mit sich, dass die Regelungen unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten würden, so dass sie nicht erst in nationales Recht umzusetzen wären. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Landesdatenschutzgesetze sowie zahlreiche weitere spezielle Datenschutzgesetze würden weitestgehend ersetzt. Die Datenschutzvorschriften im Telemediengesetz (TMG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG) blieben hiervon aber grundsätzlich unangetastet. Die „Allgemeine Datenschutzverordnung“ würde somit die Verarbeitung personenbezogener Daten in der gesamten EU einheitlich regeln.
Auch inhaltlich hält der 120-seitige Entwurf einige Neuerungen und Überraschungen bereit: Der Anspruch der EU-Kommission an die Verordnung ist es, den Datenschutz auch im Zeitalter einer fortschreitenden, globalen technischen und wirtschaftlichen Vernetzung sicherzustellen und den möglichst ungehinderten Verkehr von Daten zu ermöglichen. Diese Ziele sollen mit Hilfe der 91 Artikel, die in diesem Entwurf enthalten sind, erreicht werden. Zwar sollen sich durch die neue Verordnung die bekannten Grundsätze, insbesondere das Verarbeitungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt, nicht ändern. Dennoch enthält die Verordnung viele neuartige Regelungen, die erheblichen Anpassungsbedarf bei allen Unternehmen erfordern werden.
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Fazit
Nach den Ankündigungen der EU-Kommission soll dieser Entwurf offiziell am 25. Januar 2012 präsentiert werden, so dass sich bis zu diesem Termin durchaus noch leichte Änderungen ergeben können. Gravierende Neuerungen sind freilich bis dahin nicht mehr zu erwarten. Allerdings ist davon auszugehen, dass nach der offiziellen Präsentation dieses Entwurfs ein Diskussionsprozess einsetzen wird, der noch zu mehreren Überarbeitungen und Anpassungen führen kann. Der vorliegende Entwurf lässt schon gut erkennen, in welche Richtung sich das Datenschutzrecht auf nationaler und europäischer Ebene entwickeln wird. Unternehmen tun gut daran, sich bereits jetzt in Grundzügen mit den geplanten Änderungen vertraut zu machen, damit Datenverarbeitungsprozesse, die in Kürze erst eingeführt werden sollen, nicht alsbald abermals geändert werden müssen.
Es ist vorgesehen, dass die ADSVO zwei Jahre nach ihrer Verabschiedung und Veröffentlichung im Verordnungsblatt gelten soll. Das bedeutet, dass die Verordnung - so sie denn kommt - frühestens ab 2014 die bisher geltenden Datenschutzgesetze wie das BDSG ersetzen könnte.
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